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Bargeld

Bargeldtransaktionslimit

Senkung der Grenze von Bargeldtransaktionen

Ab dem 01. Januar 2017 ist die Grenze der Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel. 22 Absatz 1 des Gesetzes über die unternehmerische Freiheit an 15.000,00 zł.

Es gelten die neuen Regeln für ab dem 01. Januar 2017 abgeschlossene Geschäfte.

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