Ab dem 01. Januar 2020 sind Sie nicht mehr steuerlich absetzbar Eine Transaktion, bei der die Gegenpartei ein inländischer oder ausländischer Unternehmer ist und deren einmaliger Wert übersteigt 15.000 zł mit MWST und wird gemacht:

Wann ist die einmalige Transaktion gemeint?

Einmaliger Transaktionswert - ist der Gesamtwert der Forderungen oder Verbindlichkeiten, die im zwischen Unternehmern geschlossenen Vertrag angegeben sind.

Vertrag auf unbestimmte Zeit (z. B. Mietvertrag):

In einer unbefristeten Vereinbarung Die einmalige Transaktion ist ein Vertrag, kein einziger Abrechnungszeitraum. Daher sollte geprüft werden, ob die Höhe der Vergütung, die der Unternehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen hat, die Grenze von 15.000 XNUMX PLN überschreitet.

  • Wenn es 15.000 PLN überschreitet, sollten sie ab der ersten Zahlung bargeldlos gemacht werden.
  • Wenn es 15.000 PLN nicht überschreitet, können Zahlungen in bar erfolgen, bis das Limit überschritten ist.

Befristeter Vertrag (z. B. Leasingvertrag):

In einem befristeten Vertrag Eine einmalige Transaktion ist auch ein Vertrag. Es ist daher zu prüfen, ob die Gesamtsumme aller Zahlungen während der Vertragslaufzeit 15.000 PLN überschreitet. Die Zahlungsweise ist hier analog zu einer vertraglichen Regelung auf unbestimmte Zeit. Der Wert der Zahlungen für einen einzelnen Abrechnungszeitraum ist unerheblich.

  • Wenn die Summe aller Zahlungen während der Vertragslaufzeit 15.000 PLN überschreitet, sollten sie ab der ersten Zahlung bargeldlos erfolgen.
  • Wenn die Summe aller Zahlungen im Zeitraum des abgeschlossenen Vertrags 15.000 PLN nicht überschreitet, können diese Zahlungen in bar erfolgen.

Ein Beispiel wäre ein Leasingvertrag, bei dem das einmalige Geschäft die Summe der Forderungen ist, die sich aus dem Vertrag ergeben und an den Leasinggeber zu zahlen sind.

Kooperationsvereinbarung / Rahmenvereinbarungen:

Rahmenvereinbarungen, die nicht angeben verbindliche Bestellwerte in einem bestimmten Zeitraum:

In Kooperationsverträgen ist der Käufer häufig nicht verpflichtet, einen bestimmten Wert der Ware zu erwerben. Eine solche Vereinbarung spezifiziert nur die Bedingungen für die Auftragserfüllung, z. B. Lieferdatum, Zahlungsdatum, Mindestbestellwert, der zur Bestimmung von Rabatten festgelegt wurde. In diesem Fall (gemäß der neuen Auslegung des Leiters der KAS) sollte eine einmalige Transaktion genauso behandelt werden wie bei einer Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Folglich sollte geprüft werden, ob die Summe bestimmter Vergütungen, die vor Ablauf der Kündigungsfrist der Rahmenvereinbarung zu zahlen sind, die Grenze von 15.000 PLN überschreitet.

  • Wenn es 15.000 PLN überschreitet, sollten sie ab der ersten Zahlung bargeldlos gemacht werden.
  • Wenn es 15.000 PLN nicht überschreitet, können Zahlungen in bar erfolgen, bis das Limit überschritten ist.

Rahmenvereinbarungen, die bestimmen die verbindlicher Wert von Aufträgen in einem bestimmten Zeitraum:

Wenn der Rahmenvertrag den verbindlichen Wert von Bestellungen in einem bestimmten Abrechnungszeitraum angibt, dann Einmalige Transaktion ist der Gesamtwert von Aufträgen in einem einzigen Abrechnungszeitraum.

  • Wenn die Summe der Auftragswerte in einem einzigen Abrechnungszeitraum die Grenze von 15.000,00 PLN überschreitet, sollte die erste Bestellung und jede weitere Bestellung per Banküberweisung geregelt werden.
  • Wenn die Summe des Auftragswerts in einer einzelnen Abrechnungsperiode die Grenze von 15.000,00 PLN nicht überschreitet, können diese Aufträge in bar reguliert werden.

Kein Vertrag:

Beim Kauf von Waren ohne Vertragsschluss,  Die einmalige Transaktion ist der Wert einer einzelnen Bestellung.

WICHTIG !! Wenn der Käufer nicht an dem Großhandelsvertrag beteiligt ist und aufgrund mehrerer Bestellungen Waren kauft, kann jede einzelne Bestellung, die das Limit von 15.000 PLN nicht überschreitet, in bar abgerechnet werden. In diesem Fall spielt es keine Rolle, dass der Gesamtwert der Bestellungen im selben Lager selbst an einem Tag 15.000 PLN überschreiten kann.

Sammelrechnungen:

Die Sammelrechnung dokumentiert einzelne Transaktionen, Daher ist die einmalige Transaktion der Wert einer einzelnen Transaktion, nicht der Gesamtrechnungsbetrag.

Ein Limit von 15.000 PLN im Sinne des Split-Zahlungsmechanismus

Das Limit von 15.000 PLN im Split-Zahlungsmechanismus bezieht sich auf den Rechnungswert, und nicht der Wert der Transaktion. Wenn der einmalige Transaktionswert das Limit von 15.000 PLN überschreitet, jedoch durch mehrere Rechnungen dokumentiert ist, die das Limit nicht überschreiten, können wir sie in bar oder per Überweisung ohne Verwendung von MPP begleichen.

BEISPIEL DES FINANZMINISTERIUMS:

Betrifft die Transaktion über 15.000 PLN den Kauf von Waren, die nicht unter Anhang 15 des Mehrwertsteuergesetzes fallen, so kann diese Transaktion in zwei Rechnungen unterteilt werden. Die erste kann Waren aus Anhang 15 und die zweite Waren von außerhalb von Anhang 15 betreffen. Wenn der Wert der einzelnen Rechnungen die Grenze von 15.000 PLN nicht überschreitet, können sie ohne Anwendung von MPP in bar oder per Banküberweisung beglichen werden.

ACHTUNG !! Ab dem 01. Januar 2020 werden Rechnungen von MPP abgedeckt und mit "Split-Zahlungsmechanismus"Die Abrechnung ohne Beibehaltung des MPP - Mechanismus stellt keine Steuerkosten dar.