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COVID-19

Anti-Krisen-Schild

Anti-Krisen-Schild in Verbindung mit COVID-19

Finden Sie Unterstützung für Ihr Unternehmen:

ANTIKRISEN-SCHEIBE

 

ausgewählt Annahmen Anti-Krisen-Schild:

  1. Befreiung von der Zahlung von ZUS-Beiträgen für 3 Monate (gemäß den für den Zeitraum von März bis Mai eingereichten Erklärungen) auf der Grundlage des Antrags für:

    • Unternehmen, die zum 9. Februar 29 bis zu 2020 Mitarbeiter beschäftigten, wenn der Arbeitgeber vor dem 1. Februar 2020 als Beitragszahler registriert war. Die Befreiung gilt für Beiträge des Unternehmers und der für ihn tätigen Personen.
    • Selbständige zahlen Beiträge nur für sich selbst, die vor dem 1. Februar 2020 geschäftlich tätig waren, mit einem Betriebsergebnis (im ersten Monat, für das der Antrag eingereicht wurde) bis zu einem Betrag von 15.681,00 PLN.

WICHTIG !! Nur gezahlte ZUS-Beiträge unterliegen dem Einkommens- und Steuerabzug. Folglich stellt die Befreiung von Unternehmern von der teilweisen Zahlung von ZUS-Beiträgen für den Arbeitgeber keine steuerlich absetzbaren Kosten dar.

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