Ab dem 01. Januar 2017 ist die Grenze der Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel. 22 Absatz 1 des Gesetzes über die unternehmerische Freiheit an 15.000,00 zł.

Es gelten die neuen Regeln für ab dem 01. Januar 2017 abgeschlossene Geschäfte.

Anforderung, eine Zahlung über ein Zahlungskonto vorzunehmen

Nach der geänderten Kunst. 22 des Gesetzes über die Freiheit der Geschäftstätigkeit, Zahlungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit zu leisten oder entgegenzunehmen, erfolgt über ein Zahlungskonto, wenn:

  1. die Partei der Transaktion, aus der die Zahlung resultiert, ist ein anderer inländischer oder ausländischer Unternehmer,
  2. Der einmalige Transaktionswert übersteigt unabhängig von der Anzahl der daraus resultierenden Zahlungen den Gegenwert von 15.000,00 PLN - Transaktionen in Fremdwährung werden mit dem von der polnischen Nationalbank am letzten Geschäftstag bekannt gegebenen Durchschnittskurs der Fremdwährung umgerechnet Transaktionsdatum.

 

Zahlungskonto

In Übereinstimmung mit Kunst. 2 Punkte Gemäß Artikel 25 des Zahlungsdienstegesetzes wird das Zahlungskonto für einen oder mehrere Benutzer zur Ausführung von Zahlungsvorgängen geführt. Das Zahlungskonto ist ein Bankkonto und ein Konto eines Mitglieds der Genossenschaftlichen Spar- und Kreditgenossenschaft, wenn diese Konten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen verwendet werden.

Zahlungen, die mit Zahlungsinstrumenten in Verbindung mit Zahlungskonten und über zwischengeschaltete Zahlungssysteme (d. H. Zahlungskits, PayPal, PayU) erfolgen, erfüllen die Definition eines Zahlungskontos.

Steuerliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Transaktionslimits

  1. Transaktionswert über 15.000,00 PLN, vollständig in bar bezahlt:

Transaktionen zwischen Unternehmen Ab dem 01. Januar 2017 abgeschlossenEin Wert von mehr als 15.000,00 PLN, der vollständig in bar bezahlt wird, wird nicht als steuerlich absetzbare Kosten erfasst.

  1. Transaktionswert über 15.000,00 PLN, teilweise in bar und über ein Zahlungskonto bezahlt:

Steuerzahler können in dem Teil, in dem die Zahlung für Transaktionen mit einem Wert über 15.000,00 PLN ohne ein Zahlungskonto erfolgt, nicht als steuerlich absetzbare Kosten angerechnet werden.

  1. Wenn der Wert der Transaktion über 15.000,00 PLN in bar vollständig als steuerlich absetzbare Kosten erfasst und dann vollständig oder teilweise in bar bezahlt wurde, passt der Steuerpflichtige die Kosten an, indem er die steuerlich absetzbaren Kosten senkt oder die Einnahmen erhöht - sofern es nicht möglich ist, die Kosten zu senken Einkommen - in dem Monat, in dem die Zahlung ohne Zwischenschaltung des Zahlungskontos erfolgt.

ACHTUNG!

Die neuen Regelungen beziehen sich auf die Regelung von Geschäften nur durch Zahlung leisten. Somit sind die steuerlichen Konsequenzen der Nichteinhaltung des Bargeldverkehrs begrenzt Sie gelten nicht für andere Formen der Begleichung von Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um Zahlungen handelt, d. h. die Aufrechnung.

Es ist anzumerken, dass die steuerlichen Konsequenzen der Nichteinhaltung des Transaktionslimits in bar sind beziehen sich nur auf den Käufer. Ein Verkäufer, der eine Zahlung für eine Transaktion erhalten hat, die 15.000,00 PLN in bar übersteigt, nimmt keine Anpassung der Steuereinnahmen vor.