WEISSE LISTE - PRÜFEN SIE DAS KONTO, BEVOR SIE EINE RECHNUNG ZAHLEN

Die Whitelist enthält die Liste MwSt.-Steuerpflichtige, die aktiv und von der MwSt.- und MwSt.-Steuerpflichtigen befreit sind, bei denen sich der Leiter des Finanzamtes nicht registriert hat, Steuerpflichtige gestrichen und wieder in das MwSt.-Register aufgenommen.

Die Liste erlaubt unter anderem Überprüfung des Status des Steuerpflichtigen gemäß dem Status am angegebenen Prüfdatum und den Abrechnungskontonummern.

Ab dem 1. Januar 2020 sollten alle Transaktionen zwischen aktiven Mehrwertsteuerzahlern, deren einmaliger Wert 15.000,00 PLN brutto übersteigt, über das Abrechnungskonto abgewickelt werden, das auf der weißen Liste der Mehrwertsteuerzahler steht.