WEISSE LISTE - PRÜFEN SIE DAS KONTO, BEVOR SIE EINE RECHNUNG ZAHLEN

Die Whitelist enthält die Liste MwSt.-Steuerpflichtige, die aktiv und von der MwSt.- und MwSt.-Steuerpflichtigen befreit sind, bei denen sich der Leiter des Finanzamtes nicht registriert hat, Steuerpflichtige gestrichen und wieder in das MwSt.-Register aufgenommen.

Die Liste erlaubt unter anderem Überprüfung des Status des Steuerpflichtigen gemäß dem Status am angegebenen Prüfdatum und den Abrechnungskontonummern.

Ab dem 1. Januar 2020 sollten alle Transaktionen zwischen aktiven Mehrwertsteuerzahlern, deren einmaliger Wert 15.000,00 PLN brutto übersteigt, über das Abrechnungskonto abgewickelt werden, das auf der weißen Liste der Mehrwertsteuerzahler steht.

WEISSLISTE - STEUERSENKTIONEN:

Transaktionen im Wert von über 15.000,00 PLN brutto auf dem Konto des Verkäufers abgerechnet werden, das nicht (zum Zeitpunkt des Überweisungsauftrags) in der weißen Liste enthalten ist:

  1. sind nicht in den Steuerkosten enthaltenDer Ausschluss von den Steuerkosten gilt auch für die oben genannten Transaktionen, die ganz oder teilweise in bar abgewickelt werden. Wenn der Nettowert einer Transaktion über 15.000,00 PLN brutto, die auf ein Konto außerhalb der weißen Liste gezahlt wird, in den steuerlich absetzbaren Kosten enthalten ist, sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, die Steuerkosten zu senken oder die Steuereinnahmen (im Falle einer Besteuerung in Form eines Pauschalbetrags auf die erfassten Einnahmen) in dem Monat zu erhöhen, in dem die bestellte Überweisung.
  2. führen zu einer Steuerschuld des Käufers für nicht bezahlte Mehrwertsteuer durch den Verkäufer. Solidarna Fr.dpowiedzialność Der Käufer entsteht daher im Falle von Steuerrückständen beim Verkäufer und ist der Mehrwertsteuerbetrag, der anteilig auf die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen entfällt.
  3. von aktiven Mehrwertsteuerzahlern, die aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Verkäufer verpflichtet sind, den auf der Grundlage einer Rechnung des Käufers fälligen Betrag einzuziehen und ganz oder teilweise an den Verkäufer zu überweisen (Transaktionsvermittler, z. B. Kurierunternehmen) generiert am Tag des Überweisungsauftrags Steuereinnahmen für sie. Der Umsatz ergibt sich aus dem Betrag der Überweisung auf das Konto des Verkäufers außerhalb der weißen Liste.

Darüber hinaus wurden Transaktionsvermittlern, die aktive Mehrwertsteuerzahler sind, gesamtschuldnerische Gebühren auferlegtdpowiedzialność im Falle von Steuerrückständen beim Verkäufer und Einzug der vom Käufer geschuldeten Beträge und deren vollständige oder teilweise Überweisung an den Verkäufer auf ein Konto außerhalb der weißen Liste. Transaktionsvermittler haften mit ihrem gesamten Vermögen in dem dieser Haftung entsprechenden Anteil der Mehrwertsteuer.


HINWEIS !!

Ausschluss des Käufers von den Steuerkosten, Erzielung von Steuereinnahmen mit Transaktionsvermittlern und odpowiedzialność gesamtschuldnerisch gesamtschuldnerisch zwischen Käufer und Transaktionsvermittler gilt nicht, wenn

  1. Der Steuerpflichtige begleicht eine Rechnung mit einem Wert von mehr als 15.000,00 PLN auf das Konto eines Auftragnehmers, der nicht auf der weißen Liste steht übermittelt dem für den Rechnungsaussteller zuständigen Leiter des Finanzamtes innerhalb von drei Tagen ab dem Datum der Bestellung der Überweisung eine Mitteilung.

Der Inhalt der Benachrichtigung über die Zahlung der Verbindlichkeit auf ein Konto außerhalb der weißen Liste:

  • Käuferidentifikationsdaten (NIP, Firmenname, Sitzadresse),
  • auf der Rechnung angegebene Identifikationsdaten des Rechnungsausstellers (NIP, Firmenname, Sitzadresse),
  • Kontonummer, auf die die Zahlung für die Rechnung erfolgte,
  • Betrag und Tag der bestellten Überweisung.
Downloadformular ZAW-NR

 

  1. Der Steuerzahler wird die Verbindlichkeit in einer anderen Form als der Zahlung auf das Abrechnungskonto begleichen, z. B. durch Verrechnung, Abzüge, Zahlung / Kreditkarte.

WEISSE LISTE - DATEN (ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN):

Die Änderungen der Einkommensteuer gelten für Verbindlichkeiten, die ab dem 01. Januar 2020 beglichen wurden. In Bezug auf den Ausschluss von Steuerkosten beziehen sich die Änderungen an CIT / PIT auf Rechnungen, in denen die Steuerkosten von 2020 berechnet werden. Infolgedessen gelten die Ausschlüsse von Steuerkosten nicht für Zahlungen von Verbindlichkeiten aus dem Jahr 2020, deren Kosten in den Steuerkosten von 2019 enthalten waren.