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Archiv Oktober 2019

uneinbringliche Forderungen

Einschränkungen von Zahlungsstaus - Forderungsausfälle

SCHLECHT LANG - VORBEHALT DER EINSTELLUNG:

Ab dem 01. Januar 2020 Vorschriften über "Forderungsausfälle" treten in Kraft für die Zwecke von CIT / PIT auf der Grundlage der für Mehrwertsteuerzwecke geltenden Bestimmungen.

BEI NICHT REGULIERTEN

  1. Bei Nichtzahlung von Ansprüchen aus Handelsgeschäfte für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem ersten Tag nach der in der Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist:
    • Der Verkäufer hat das Privileg Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage / Erhöhung des Steuerverlusts durch Reduzierung der Steuereinnahmen aus nicht bezahlten Forderungen,1)
    • Der Käufer hat eine Verpflichtung Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage / Verringerung des Steuerverlusts durch Reduzierung der Steuerkosten (Erhöhung der Steuereinnahmen - für Unternehmen, die in Form einer pauschalen Einkommensteuer besteuert werden) aus einer nicht bezahlten Verbindlichkeit.2)
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Whitelist der Steuerzahler

Weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler

WEISSE LISTE - PRÜFEN SIE DAS KONTO, BEVOR SIE EINE RECHNUNG ZAHLEN

Die Whitelist enthält die Liste MwSt.-Steuerpflichtige, die aktiv und von der MwSt.- und MwSt.-Steuerpflichtigen befreit sind, bei denen sich der Leiter des Finanzamtes nicht registriert hat, Steuerpflichtige gestrichen und wieder in das MwSt.-Register aufgenommen.

Die Liste erlaubt unter anderem Überprüfung des Status des Steuerpflichtigen gemäß dem Status am angegebenen Prüfdatum und den Abrechnungskontonummern.

Ab dem 1. Januar 2020 sollten alle Transaktionen zwischen aktiven Mehrwertsteuerzahlern, deren einmaliger Wert 15.000,00 PLN brutto übersteigt, über das Abrechnungskonto abgewickelt werden, das auf der weißen Liste der Mehrwertsteuerzahler steht.

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Geteilte Zahlungsmethode - MPP

Obligatorische Split-Zahlungsmethode

Geteilte Zahlungsmethode

Die für einige Transaktionen verbindliche Split-Payment-Methode (MPP) tritt ab dem in Kraft November 1 2019.

MPP enthält Rechnungen für Transaktionen, die insgesamt zwei Bedingungen erfüllen:

  • Die Transaktion betrifft den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die unter aufgeführt sind Anhang 15 auf das Mehrwertsteuergesetz, das Transaktionen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen umfasst, die bisher in Anhang 14, 13 und 11 des Mehrwertsteuergesetzes, die unter den Reverse-Charge-Mechanismus und die gesamtschuldnerische Haftung fallen, und unter anderem Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Kohle- und Kohlenstoffprodukte, elektrische Maschinen und Geräte, deren Teile und Zubehör,
  • Die aus der Rechnung resultierende Gesamtforderung (dh der Bruttowert der gesamten Rechnung) übersteigt den Wert von 15.000,00 PLN.
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