SCHLECHT LANG - VORBEHALT DER EINSTELLUNG:
Ab dem 01. Januar 2020 Vorschriften über "Forderungsausfälle" treten in Kraft für die Zwecke von CIT / PIT auf der Grundlage der für Mehrwertsteuerzwecke geltenden Bestimmungen.
BEI NICHT REGULIERTEN
- Bei Nichtzahlung von Ansprüchen aus Handelsgeschäfte für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem ersten Tag nach der in der Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist:
- Der Verkäufer hat das Privileg Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage / Erhöhung des Steuerverlusts durch Reduzierung der Steuereinnahmen aus nicht bezahlten Forderungen,1)
- Der Käufer hat eine Verpflichtung Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage / Verringerung des Steuerverlusts durch Reduzierung der Steuerkosten (Erhöhung der Steuereinnahmen - für Unternehmen, die in Form einer pauschalen Einkommensteuer besteuert werden) aus einer nicht bezahlten Verbindlichkeit.2)