SLIM VAT - Abrechnung von Gutschriften 2021
SLIM VAT-Paket
sind Lösungen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerabrechnung. Die Lösungen des SLIM-Mehrwertsteuerpakets bestehen darin, einige der Mehrwertsteuerbestimmungen zu klären und zu ergänzen, indem unnötige Verpflichtungen beseitigt werden, die die Führung eines Unternehmens erschweren. Ab dem 01. Januar 2021. als Teil des SLIM VAT-Pakets, z. Änderungen bei der Abrechnung von Korrekturrechnungen.
MehrProzeduren und Markierungen in der Datei JPK_V7
Ab dem 01. Oktober 2020 tritt die Verpflichtung zum Senden einer neuen JPK_V7-Datei an die KAS-Gates in Kraft, die die aktuelle Umsatzsteuererklärung und die JPK_VAT-Datei ersetzt. Durch diese Änderung werden die bestehenden Berichtspflichten auf drei Bereiche ausgedehnt:
MehrGTU-Codes - Detaillierte Referenz
Gruppierung von Waren und Dienstleistungen - worum geht es?
Ab dem 01. Oktober 2020 tritt die Verpflichtung zum Senden einer neuen JPK_V7-Datei an KAS Gates in Kraft, die die aktuelle Umsatzsteuererklärung und die JPK_VAT-Datei ersetzt. Das neue elektronische Dokument ist eine Kombination aus Deklarations- und Registrierungsteilen, die zusätzlich durch neue GTU-Codes ergänzt werden müssen. Der Verkäufer ist verpflichtet die gelieferten Waren und Dienstleistungen mit dem entsprechenden GTU-Code in der Datei JPK_V7 zu kennzeichnen. Der Verkauf von Waren, die nicht im Katalog aufgeführt sind, bleibt unmarkiert. Der GTU-Code-Gruppierungskatalog selbst besteht aus 13 Elementen:
MehrEinmaliger Transaktionswert - Definition
Ab dem 01. Januar 2020 sind Sie nicht mehr steuerlich absetzbar Eine Transaktion, bei der die Gegenpartei ein inländischer oder ausländischer Unternehmer ist und deren einmaliger Wert übersteigt 15.000 zł mit MWST und wird gemacht:
MehrObligatorische Split-Zahlungsmethode
Geteilte Zahlungsmethode
Die für einige Transaktionen verbindliche Split-Payment-Methode (MPP) tritt ab dem in Kraft November 1 2019.
MPP enthält Rechnungen für Transaktionen, die insgesamt zwei Bedingungen erfüllen:
- Die Transaktion betrifft den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die unter aufgeführt sind Anhang 15 auf das Mehrwertsteuergesetz, das Transaktionen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen umfasst, die bisher in Anhang 14, 13 und 11 des Mehrwertsteuergesetzes, die unter den Reverse-Charge-Mechanismus und die gesamtschuldnerische Haftung fallen, und unter anderem Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Kohle- und Kohlenstoffprodukte, elektrische Maschinen und Geräte, deren Teile und Zubehör,
- Die aus der Rechnung resultierende Gesamtforderung (dh der Bruttowert der gesamten Rechnung) übersteigt den Wert von 15.000,00 PLN.
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