Gruppierung von Waren und Dienstleistungen - worum geht es?

Ab dem 01. Oktober 2020 tritt die Verpflichtung zum Senden einer neuen JPK_V7-Datei an KAS Gates in Kraft, die die aktuelle Umsatzsteuererklärung und die JPK_VAT-Datei ersetzt. Das neue elektronische Dokument ist eine Kombination aus Deklarations- und Registrierungsteilen, die zusätzlich durch neue GTU-Codes ergänzt werden müssen. Der Verkäufer ist verpflichtet die gelieferten Waren und Dienstleistungen mit dem entsprechenden GTU-Code in der Datei JPK_V7 zu kennzeichnen. Der Verkauf von Waren, die nicht im Katalog aufgeführt sind, bleibt unmarkiert. Der GTU-Code-Gruppierungskatalog selbst besteht aus 13 Elementen: