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Archiv Dezember 2016

Mehrwertsteuer - Reverse Charge

Reverse Charge - Bauleistungen

Der Reverse-Charge-Mechanismus besteht in der Übertragung der Umsatzsteuerabrechnungsverpflichtung vom Lieferanten auf den Käufer. Ein Reverse-Charge-Geschäft befreit einen Steuerpflichtigen, der Waren oder Dienstleistungen liefert, von der Mehrwertsteuerpflicht. Infolgedessen stellt der Verkäufer eine Verkaufsrechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" aus und erstellt eine Umsatzsteuer-Erklärung 27. Die umsatzsteuerpflichtige Stelle ist jedoch der Käufer, der gleichzeitig das Recht hat, die Vorsteuer auf den Kauf abzuziehen.

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Bargeldtransaktionslimit

Senkung der Grenze von Bargeldtransaktionen

Ab dem 01. Januar 2017 ist die Grenze der Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel. 22 Absatz 1 des Gesetzes über die unternehmerische Freiheit an 15.000,00 zł.

Es gelten die neuen Regeln für ab dem 01. Januar 2017 abgeschlossene Geschäfte.

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