Der Reverse-Charge-Mechanismus besteht in der Übertragung der Umsatzsteuerabrechnungsverpflichtung vom Lieferanten auf den Käufer. Ein Reverse-Charge-Geschäft befreit einen Steuerpflichtigen, der Waren oder Dienstleistungen liefert, von der Mehrwertsteuerpflicht. Infolgedessen stellt der Verkäufer eine Verkaufsrechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" aus und erstellt eine Umsatzsteuer-Erklärung 27. Die umsatzsteuerpflichtige Stelle ist jedoch der Käufer, der gleichzeitig das Recht hat, die Vorsteuer auf den Kauf abzuziehen.
Reverse Charge - Bauleistungen
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