Korrektur von Rechnungen, die im Ausstellungsmonat erfasst wurden

Ab dem 1. Januar 2016 sind Korrekturrechnungen, die aufgrund des Eingangs der Warenrücksendung, der Gewährung von Rabatten oder der Erhöhung des aus den Vertragsbedingungen resultierenden Preises ausgestellt wurden, in der Abrechnungsperiode, in der die Korrekturrechnung ausgestellt wurde, als Umsatzanpassung zu erfassen, indem die Einnahmen verringert oder erhöht werden