Ist das Geschenk eine steuerlich absetzbare Kosten für den Geber (Anbieter)?

Der Kauf eines Geschenks stellt einen Steueraufwand dar, sofern der Aufwand zur Erzielung von Einnahmen oder zur Erhaltung oder Sicherung einer Einnahmequelle anfällt. In der Praxis bedeutet dies, dass Geschenke ein Firmenlogo von geringem Wert tragen und massiv zu Werbezwecken (d. H. Zur Bewerbung der Marke oder der Produkte des Unternehmens) ausgeliefert werden sollten. Wenn die Vorsteuer beim Kauf von Geschenken nicht abziehbar ist, handelt es sich um steuerlich absetzbare Kosten. Im Gegensatz dazu sind elegante und wertvolle Geschenke, die ausgewählten Auftragnehmern und Geschenkkörben, in die wir Markenbonbons und -alkohole stellen, zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung guter Beziehungen und zur Schaffung eines günstigen Images des Unternehmens verwendet werden, repräsentativ und ohne Steuerkosten.