BDO registrieren für Unternehmen, die Produkte, verpackte Produkte und Abfallentsorgung einführen

Die Nichteintragung in das BDO-Register unterliegt einer Geldbuße von 5.000 bis 1.000.000 PLN und der vom Gericht verhängten Geldstrafe - Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ab dem 01. Januar 2020 können Unternehmen, die Abfälle erzeugen und nicht im BDO-Register eingetragen sind, diese Abfälle nicht mehr an den Empfänger weiterleiten und Abfalltransferkarten in elektronischer Form ausstellen. Die Papierabfallkarte funktioniert nicht mehr.