Der Reverse-Charge-Mechanismus besteht in der Übertragung der Umsatzsteuerabrechnungsverpflichtung vom Lieferanten auf den Käufer. Ein Reverse-Charge-Geschäft befreit einen Steuerpflichtigen, der Waren oder Dienstleistungen liefert, von der Mehrwertsteuerpflicht. Infolgedessen stellt der Verkäufer eine Verkaufsrechnung ohne Mehrwertsteuer mit dem Vermerk "Reverse Charge" aus und erstellt eine Umsatzsteuer-Erklärung 27. Die umsatzsteuerpflichtige Stelle ist jedoch der Käufer, der gleichzeitig das Recht hat, die Vorsteuer auf den Kauf abzuziehen.
Bedingungen für die Erhebung der Rückvergütung bei Bau- und Montageleistungen
Ab dem 1. Januar 2017 ist der Reverse-Charge-Mechanismus für Unternehmen, die die in Tabelle 1 aufgeführten Bauleistungen erbringen, verpflichtend, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Beide Transaktionseinheiten (Dienstleister und Empfänger) sind aktive Mehrwertsteuerzahler.
- Der Dienstleister erbringt als Subunternehmer Reverse Charge-Dienstleistungen.
Wer ist ein Subunternehmer?
Nach der Definition im polnischen Sprachwörterbuch ist der Unterauftragnehmer ein Unternehmen oder eine Person, die im Auftrag des Hauptauftragnehmers Arbeiten ausführt.
Ein Subunternehmer, der Unteraufträge vergibt, sollte für seinen Arbeitsumfang als Hauptauftragnehmer behandelt werden. Es ist anzumerken, dass im Rahmen der Reverse-Charge-Anwendung Dienstleistungen im Bereich "Vermietung von Bauwerken und Maschinen zusammen mit Betreibern und die Einstellung von Personal für diese Dienstleistungen" gestrichen wurden. Die Erbringung solcher Dienstleistungen wird nicht an Subunternehmer vergeben, da die von Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen dem Umfang der Arbeiten entsprechen sollten, die Gegenstand des Bauvertrags zwischen dem Investor und dem Generalunternehmer sind.
Praktische Anwendung:
Unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen und der Vermeidung von Fehlern bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer sollten Subunternehmer, die Dienstleistungen erbringen, die einer Rückvergütung unterliegen, Folgendes tun eine Klausel direkt auf die Verkaufsrechnung setzen, die über die Erbringung von Unteraufträgen informiert.
Übergangsbestimmungen:
Der Reverse Charge-Mechanismus sollte für verwendet werden erbrachte Leistungen ab dem 01. Januar 2017
Der Zeitpunkt der Leistung der Bauleistung oder der Teilleistung der Bauleistung ist der Tag, an dem der öffentliche Auftraggeber den endgültigen Abnahmebericht oder den Teilleistungsbericht unterzeichnet, wenn für den Teil der erbrachten Leistungen eine Zahlung festgelegt ist.
Steuerpflicht:
Die Abrechnung der Mehrwertsteuer durch Käufer von Bauleistungen, für die ein umgekehrter Vertrag abgeschlossen wurde, bleibt die gleiche wie für einen Steuerzahler, der Bauleistungen erbringt, der kein Subunternehmer ist. Der Zeitpunkt des Entstehens der Mehrwertsteuerpflicht ist bei Rechnungsstellung zu erfassen, während der Abzug der Mehrwertsteuer frühestens in der Abrechnung für den Zeitraum erfolgt, in dem der Steuerpflichtige die Rechnung erhalten hat.
Tabelle Nr. 1
Liste der Reverse-Charge-Bauleistungen
(Anhang 14 zum Mehrwertsteuergesetz, Punkte 2-48)
Po. |
PKWiU-Symbol |
Name des Dienstes (Dienstgruppe) |
1 | unabhängig vom PKWiU-Symbol | Dienstleistungen für die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten, Symbol PKWiU, gemäß dem Gesetz vom 12. Juni 2015 über das Handelssystem für Treibhausgasemissionszertifikate (Journal of Laws, Punkt 1223 und 2016, Punkte 266 und 542) ) |
2 | 41.00.30.0 | Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Wohngebäuden (Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau neuer Gebäude, dem Wiederaufbau oder der Renovierung bestehender Gebäude) |
3 | 41.00.40.0 | Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Nichtwohngebäuden (Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau neuer Gebäude, dem Wiederaufbau oder der Renovierung bestehender Gebäude) |
4 | 42.11.20.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Autobahnen, Straßen, Straßen und anderen Straßen für Fahrzeuge und Fußgänger sowie dem Bau von Landebahnen |
5 | 42.12.20.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Eisenbahnen und U-Bahnen |
6 | 42.13.20.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Brücken und Tunneln |
7 | 42.21.21.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Übertragungsleitungen |
8 | 42.21.22.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Vertriebsnetzen, einschließlich Nebenarbeiten |
9 | 42.21.23.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Bewässerungssystemen (Kanälen), Wasserleitungen und -leitungen, Anlagen zur Wasser- und Abwasserbehandlung sowie Pumpstationen |
10 | 42.21.24.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bohren von Brunnen und Wassereinlässen sowie der Installation von Klärgruben |
11 | 42.22.21.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Telekommunikations- und Stromübertragungsleitungen |
12 | 42.22.22.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Telekommunikations- und Stromverteilungsleitungen |
13 | 42.22.23.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau |
14 | 42.91.20.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Kais, Häfen, Dämmen, Schleusen und zugehörigen hydrotechnischen Anlagen |
15 | 42.99.21.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Produktions- und Bergbauanlagen |
16 | 42.99.22.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Stadien und Sportplätzen |
17 | 42.99.29.0 | Allgemeine Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau anderer Tiefbaukonstruktionen, die nicht anderweitig klassifiziert sind |
18 | 43.11.10.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit Abriss und Abriss von Gebäuden |
19 | 43.12.11.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Baustelle für den Bau, ausgenommen Erdarbeiten |
20 | 43.12.12.0 | Erdarbeiten: Arbeiten zum Graben von Gräben und Ausgrabungen sowie zum Bewegen von Erde |
21 | 43.13.10.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausgrabungen sowie geologischen und technischen Bohrungen |
22 | 43.21.10.1 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Leistung elektrischer Anlagen zur Sicherheit |
23 | 43.21.10.2 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Implementierung anderer elektrischer Anlagen |
24 | 43.22.11.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanitär-und Entwässerungsanlagen |
25 | 43.22.12.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Implementierung von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
26 | 43.22.20.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit Gasinstallationen |
27 | 43.29.11.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation von Isolierungen |
28 | 43.29.12.0 | Montage funktioniert |
29 | 43.29.19.0 | Andere Installation funktioniert ang |
30 | 43.31.10.0 | Putzarbeiten |
31 | 43.32.10.0 | Tischlerei Installationsarbeiten |
32 | 43.33.10.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Auskleidung von Böden und gegenüberliegenden Wänden |
33 | 43.33.21.0 | Boden- und Wandarbeiten wie Terrazzo, Marmor, Granit oder Schiefer |
34 | 43.33.29.0 | Andere Boden- und Wandverkleidungsarbeiten (einschließlich Tapeten), die nicht anderweitig klassifiziert sind |
35 | 43.34.10.0 | Malerarbeiten |
36 | 43.34.20.0 | Glas arbeitet |
37 | 43.39.11.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von dekorativen Elementen |
38 | 43.39.19.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausführung anderer Fertigstellungsarbeiten, die nicht anderweitig klassifiziert sind |
39 | 43.91.11.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Dachkonstruktionen |
40 | 43.91.19.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit anderen Dacharbeiten |
41 | 43.99.10.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation von Anti-Feuchtigkeits- und Abdichtungsisolierungen |
42 | 43.99.20.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Montage und Demontage von Gerüsten |
43 | 43.99.30.0 | Fundamentarbeiten, einschließlich Rammen |
44 | 43.99.40.0 | Betonarbeiten |
45 | 43.99.50.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Stahlkonstruktionen |
46 | 43.99.60.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Ziegel- und Steinbauten |
47 | 43.99.70.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Montage und Errichtung von Bauwerken aus vorgefertigten Elementen |
48 | 43.99.90.0 | Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausführung anderer spezialisierter Bauarbeiten, die nicht anderweitig klassifiziert sind |