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ANTIKRISEN-SCHEIBE

 

ausgewählt Annahmen Anti-Krisen-Schild:

  1. Befreiung von der Zahlung von ZUS-Beiträgen für 3 Monate (gemäß den für den Zeitraum von März bis Mai eingereichten Erklärungen) auf der Grundlage des Antrags für:

    • Unternehmen, die zum 9. Februar 29 bis zu 2020 Mitarbeiter beschäftigten, wenn der Arbeitgeber vor dem 1. Februar 2020 als Beitragszahler registriert war. Die Befreiung gilt für Beiträge des Unternehmers und der für ihn tätigen Personen.
    • Selbständige zahlen Beiträge nur für sich selbst, die vor dem 1. Februar 2020 geschäftlich tätig waren, mit einem Betriebsergebnis (im ersten Monat, für das der Antrag eingereicht wurde) bis zu einem Betrag von 15.681,00 PLN.

WICHTIG !! Nur gezahlte ZUS-Beiträge unterliegen dem Einkommens- und Steuerabzug. Folglich stellt die Befreiung von Unternehmern von der teilweisen Zahlung von ZUS-Beiträgen für den Arbeitgeber keine steuerlich absetzbaren Kosten dar.

HINWEIS !! Die Einlösung der ZUS-Beiträge erfolgt nicht automatisch. Der Antrag sollte bis zum 30. Juni 2020 bei ZUS eingereicht werden. ZUS kann den Zahler innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Erklärung für den letzten im Antrag angegebenen Monat von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien, oder, wenn der Zahler von der Abgabe der Erklärung befreit ist, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die Erklärung abgegeben wurde Es sind Beiträge für den letzten im Antrag angegebenen Monat zu entrichten.

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Ein Antrag auf Einlösung von ZUS-Beiträgen kann in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden. Der in Papierform eingereichte Antrag ist persönlich zu unterzeichnen und per Post zu versenden oder in der Dokumentenbox einer ZUS-Geschäftsstelle einzureichen. Der in elektronischer Form eingereichte Antrag muss mit einer vertrauenswürdigen Signatur oder einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert und über das ZUS PUE-Profil gesendet werden.

  1. Ein Darlehen aus dem Arbeitsfonds in Höhe von bis zu 5000 PLN zur Deckung der Kosten für die Führung eines Kleinstunternehmers.

Das Darlehen ist möglicherweise nicht erstattungsfähig, wenn der Unternehmer seinen Beschäftigungsstatus zum 29. Februar 2020 für die nächsten 3 Monate nach Erhalt des Darlehens beibehält und dessen Rückzahlung beantragt.

Füllen Sie den Antrag aus

  1. Abrechnung des im Jahr 2020 entstandenen Schadens, der durch die Epidemie verursacht wurde, mit den im Jahr 2019 erzielten Einnahmen.

HINWEIS !! Es sollte dokumentiert werden, dass die Einnahmen aus dem Jahr 2020 mindestens um die Hälfte niedriger sind als die im Jahr 2019 erzielten Einnahmen.

  1. Ausfallgeld in Höhe von bis zu 2.080,00 PLN (80 % des Mindestlohns) für Selbstständige und Auftragnehmer (zivilrechtliche Verträge) aufgrund eines Einkommensrückgangs, während das Einkommen einer solchen Person im Vormonat sinkt Der Betrag für die Einreichung des Antrags darf 15.681,00 PLN nicht überschreiten.

  2. Zuschüsse zu den Gehältern der Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 40 % des vom Präsidenten des Statistischen Zentralamts bekannt gegebenen durchschnittlichen Gehalts des Vorquartals, sofern das Gehalt des Arbeitnehmers nicht unter dem Mindestgehalt liegt.

  3. Verschiebung der Einzelhandelsumsatzsteuer auf den 1. Januar 2021.

  4. Auf dem Weg Verordnung Verlängerung der Frist für die Einreichung und Zahlung der Körperschaftssteuer (CIT) für 2019 bis zum 31. Mai 2020.

  5. Auf dem Weg Verordnung Verlängerung der Frist um drei Monate für die Erstellung, Genehmigung, Offenlegung und Einreichung des Jahresabschlusses 3 sowie der Tätigkeitsberichte des Vorstands beim zuständigen Register.