Um den 0% Satz anzuwenden MwSt Für die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren sollte der Steuerpflichtige über Dokumente verfügen, die die Ausfuhr von Waren in ein anderes EU-Land bestätigen. Gemäß Durchführungsverordnung 2018/1912 des EU-Rates vom 4. Dezember 2018. ab dem 01. Januar 2020 in Kraft Vermutung der Ausfuhr von Waren in ein anderes EU-Land auf der Grundlage der entsprechenden Unterlagen.

Vom Verkäufer organisierter WDT-Transport (oder ein in seinem Namen handelnder Dritter)

Die Vermutung, Waren in ein anderes EU-Land zu exportieren, ist erfüllt, wenn der Verkäufer mindestens:

  • zwei unabhängige Beweise aus Gruppe I oder,
  • ein Beweis aus Gruppe I und ein Beweis aus Gruppe II.

Vom Käufer organisierter WDT-Transport (oder ein in seinem Namen handelnder Dritter)

Die Vermutung, Waren in ein anderes EU-Land zu exportieren, ist erfüllt, wenn der Verkäufer mindestens:

  • schriftliche Erklärung des Käufers (Gruppe III), in der bestätigt wird, dass die Waren versandt oder transportiert wurden, unter Angabe des EU-Bestimmungslandes der Waren und
  • zwei unabhängige Beweise aus Gruppe I oder,
  • ein Beweis aus Gruppe I und ein Beweis aus Gruppe II.

WICHTIG !! Die Erklärung des Käufers muss dem Verkäufer bis zum 10. Tag des Monats zugestellt werden, der auf den Monat folgt, in dem die Lieferung erfolgte.

WDT-Transport, der vom Verkäufer oder vom Käufer mit seinem eigenen Transportmittel organisiert wird

In Ermangelung der in der Verordnung festgelegten Dokumente (Gruppe I und Gruppe II) sollte der Verkäufer andere Nachweise (Gruppe IV) sammeln, die die Ausfuhr von Waren in ein anderes EU-Land bestätigen, um den Mehrwertsteuersatz von 0% anwenden zu können.

HINWEIS !! Die Steuerbehörde kann die Vermutung widerlegen, dass Waren in ein anderes EU-Land ausgeführt wurden, wenn sie auf der Grundlage von Beweisen zu dem Schluss kommt, dass die Waren nicht tatsächlich versandt oder in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats transportiert wurden.

TRANSPORTDokumente in Bezug auf den Versand oder Transport von Waren
ORGANISIERT VOM KÄUFERORGANISIERT VOM VERKÄUFERGruppe I Gruppe II
- Unterzeichneter CMR-Frachtbrief,
- Frachtbrief,
- Rechnung für Luftfracht,
- Rechnung vom Spediteur der Ware
- Versicherungspolice für den Versand oder Transport von Waren,
- Bestätigung der Überweisung für den Versand oder Transport von Waren,
- Offizielle Dokumente, die von einer Behörde, z. B. einem Notar, ausgestellt wurden und die Ankunft der Waren im Bestimmungsland der EU bestätigen;
- Eine vom Lagerhalter in einem EU-Land ausgestellte Quittung, aus der hervorgeht, dass Waren in diesem Mitgliedstaat gelagert werden
Gruppe III
- Erklärung des Käufers mit mindestens:
• Ausgabedatum,
• Vor- und Nachname des Käufers,
• Adresse des Käufers,
• Menge und Art der Waren (bei Lieferung des Transportmittels - Identifikationsnummer des Transportmittels),
• Datum und Ort der Ankunft der Waren,
• Identifizierung der Person, die die Ware für den Käufer erhält.
ORGANISIERT VON IHREM EIGENEN MED. TRANSPORTGruppe IV
- Spezifikation einzelner Frachtstücke,
- Dokument mit mindestens:
• Daten und Anschrift des Verkäufers und Käufers,
• die Adresse, an die die Waren transportiert werden,
• Menge und Art der Waren,
• Bestätigung des Wareneingangs beim Käufer in einem anderen EU-Land,
• Typ und Zulassungsnummer des Fahrzeugs, aus dem die Waren ausgeführt werden, oder Flugnummer.

HINWEIS !! Dokumente in Bezug auf den Versand oder Transport von Waren (Gruppe I und Gruppe II) dürfen sich nicht widersprechen und müssen von zwei verschiedenen Parteien ausgestellt werden, die voneinander und vom Verkäufer und vom Käufer unabhängig sind.