Mehrwertsteuer auf Transportdienstleistungen - Idee:

Die Dienstleistung des Warentransports für den Steuerpflichtigen wird in der Regel am Sitz des Leistungsempfängers besteuert. Der Mehrwertsteuersatz für diese Dienstleistung hängt von der Art des durchgeführten Transports ab. Wenn der Ort seiner Bereitstellung nicht das Hoheitsgebiet unseres Landes ist, wird diese Dienstleistung in Polen nicht besteuert (Artikel 28f Nummer 1a Nummer 1 das Mehrwertsteuergesetz). Wenn der Steuerort jedoch Polen ist, kann diese Dienstleistung mit dem Grundsteuersatz von 23% MwSt. Oder mit dem Steuersatz von 0% (internationaler Verkehr) besteuert werden. Die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen nach dem Territorialitätsprinzip gilt nur für den Fall, dass der Ort der Lieferung und Erbringung von Dienstleistungen (bestimmt auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes) das Gebiet des Landes ist, durch das - gemäß der Definition in Art. 2 Punkt 1 des Gesetzes - bezeichnet das Hoheitsgebiet der Republik Polen, vorbehaltlich Art. 2a des Gesetzes (in Bezug auf grenzüberschreitende Brücken).

Nach dem Mehrwertsteuergesetz können folgende Beförderungsarten unterschieden werden:

  • Inland - vollständig auf dem Territorium Polens durchgeführt,
  • innergemeinschaftlich - durchgeführt zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten,
  • international - beginnend in einem Land der Europäischen Union und endend im Hoheitsgebiet eines Drittlandes und umgekehrt, wobei ein bestimmter Abschnitt der Route durch das Hoheitsgebiet Polens führt;
  • vollständig außerhalb des Territoriums des Landes durchgeführt.

Mehrwertsteuersatz für Warentransportdienstleistungen

Der Mehrwertsteuersatz für Warentransportdienstleistungen kann variieren und hängt von der Art des durchgeführten Transports ab. Wenn es sich um einen internationalen Transport handelt, gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0%. Bei innergemeinschaftlichen und häuslichen Tätigkeiten gilt der Satz von 23%. Bei Transporten, die vollständig außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes durchgeführt werden, unterliegt diese Dienstleistung in Polen nicht der Besteuerung.

Neben dem im Mehrwertsteuergesetz genannten internationalen Verkehr werden auch mehrere andere Fälle von Verkehrsdienstleistungen mit dem Mehrwertsteuersatz von 0% besteuert (§ 6 der Verordnung des Finanzministers). Es kann unter anderem verwendet werden in Bezug auf Dienstleistungen, die dem Steuerpflichtigen im Sinne von Artikel 28a des Gesetzes erbracht werden:

  • Warentransport, wenn er vollständig im Hoheitsgebiet des Landes durchgeführt wird und Teil des internationalen Transportdienstes ist,
  • innergemeinschaftlicher Warentransport, wenn dieser Transport Teil eines internationalen Transportdienstes ist,
  • Beförderung von Waren, die dem Steuerpflichtigen mit Sitz in Polen zur Verfügung gestellt werden, und Beförderung vollständig außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes:
  1. vom Abflugort (Entsendung) im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem Hoheitsgebiet des Landes zum Ankunftsort (Bestimmungsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union oder
  2. vom Abflugort (Versand) außerhalb der Europäischen Union zum Ankunftsort (Bestimmungsort) im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem Hoheitsgebiet des Landes.

Verordnung des Finanzministers vom 23.12.2013. Dezember XNUMX über Waren und Dienstleistungen, für die der Mehrwertsteuersatz gesenkt wird, und die Bedingungen für die Anwendung ermäßigter Sätze (konsolidierter Text) Tagebuch Of Laws of 2017, Punkt 839)

Die Besteuerung hängt vom Ort der Leistungserbringung ab (Artikel 28 des Gesetzes) und bestimmt die Besteuerungsmethode.

Der Ort der Besteuerung einer bestimmten Dienstleistung wird nicht durch den Ort ihrer tatsächlichen Leistung bestimmt, sondern durch den "Ort ihrer Erbringung", der in den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes angegeben ist. Dies hängt in erster Linie von der Art der erbrachten Dienstleistung und dem Unternehmen ab, das sie erbringt (oder kauft). Dies bedeutet, dass das zur Abrechnung der Mehrwertsteuer verpflichtete Unternehmen nicht immer ein polnischer Dienstleister ist, auch wenn die Dienstleistung im Inland und nicht im Ausland erbracht wird. Bei einigen Dienstleistungen muss der ausländische Käufer die Steuer immer begleichen. Für andere müssen zusätzliche Bedingungen vorliegen, die die Steuerpflicht auf den Käufer verlagern.

Transportdienstleistungen für vom polnischen Empfänger erbrachte Waren:

Kunde Erfüllungsort Mehrwertsteuersatz
Inlandsverkehr
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%; 0%, wenn es sich um internationale Transporte handelt **) und für Dienstleistungen gemäß § 6 Abs. 1 Punkt 1 Regulierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28f (1a) (2) des Mehrwertsteuergesetzes) 23%; 0%, wenn es sich um internationale Transporte handelt **) und für Dienstleistungen gemäß § 6 Abs. 1 Punkt 1 Regulierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze
Kein Steuerzahler Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28f Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%
Innergemeinschaftlicher Verkehr
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%; 0%, wenn es sich um internationale Transporte handelt **) und für bestimmte Dienstleistungen § 6 Abs. 1 Punkt 1 Regulierung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Ort, an dem der Transport beginnt *)(Artikel 28f Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes) 23% - wenn der Dienst in PL für den gesamten Abschnitt startet, in dem der Dienst stattfindet, oder 0% (§ 6 (1) (2) der Verordnung über ermäßigte Mehrwertsteuersätze) wenn es Teil des internationalen Verkehrs ist

Zum Beispiel - nicht abhängig davon, ob es in einem anderen EU-Land entlang des gesamten Abschnitts beginnt, auch im Inlandsabschnitt (z. B. Transit)

Internationaler Transport
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 0% (Artikel 83 Absatz 1 Nummer 23 des Mehrwertsteuergesetzes) mit der Verpflichtung, Dokumentation zu haben Art. 83 Absatz 5 des Gesetzes
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Dienstleistungen - per Flugzeug, per Schiff Das Gebiet des Landes PL

(§ 3 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Finanzministers über den Ort der Erbringung und Rückgabe von Dienstleistungen .... Journal of Laws von 2013, Punkt 1656)

Dienstleistungen - mit dem Auto oder anderen Transportmitteln

Das Gebiet der Länder, in denen der Transport stattfindet

(Artikel 28f Absatz 1 Nummer 2 des Mehrwertsteuergesetzes)

0% auf der gesamten Strecke mit Dokumentationspflicht Artikel 83 Absatz 50% - auf einem Abschnitt in der PL-Dokumentation des Landes Artikel 83 Absatz 5

Zum Beispiel - unterliegt nicht der Entfernung außerhalb des Landes unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernung

Transport außerhalb des Landes
Steuerzahler PL Hoheitsgebiet außerhalb der EU(Artikel 28f (1a) (1) des Mehrwertsteuergesetzes) NP. - der Transport darf nicht ausschließlich außerhalb der EU erfolgen
Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b des Mehrwertsteuergesetzes in Übereinstimmung mit § 6 Absatz 1 der Verordnung über ermäßigte Mehrwertsteuersätze) 0% - wenn der Transport in einem anderen EU-Land beginnt und außerhalb der EU endet und umgekehrt (nicht innerhalb von PL) mit der Verpflichtung zur Dokumentation Artikel 83 Absatz 5 sonst - 23%
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Das Gebiet der Länder, in denen der Transport stattfindet(Artikel 28f Absatz 1 Nummer 2 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht

*) Ort des Transportbeginns (Artikel 28f Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes) ist der Ort, an dem der Transport der Waren tatsächlich beginnt, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung zu dem Ort, an dem sich die Waren befinden

**) Internationaler Transport - Artikel 83 Absatz 1 Nummer 23

Internationale Transportdienste - bedeutet:

  1. Beförderung oder andere Art des Warenverkehrs:
  • vom Abfahrtsort (Herkunftsort) innerhalb des Hoheitsgebiets des Landes zum Ankunftsort (Bestimmungsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft,
  • vom Abfahrtsort (Herkunftsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft zum Ankunftsort (Bestimmungsort) innerhalb des Hoheitsgebiets des Landes,
  • vom Abfahrtsort (Herkunftsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft zum Ankunftsort (Bestimmungsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft, wenn die Route teilweise durch das Hoheitsgebiet des Landes (Transit) führt,
  • vom Abflugort (Entsendung) im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem Hoheitsgebiet des Landes zum Ankunftsort (Bestimmungsort) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft oder vom Abfahrtsort (Versendung) außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft zum Ankunftsort (Bestimmungsort) im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats als dem Hoheitsgebiet des Landes, sofern die Route verläuft entlang eines bestimmten Abschnitts durch das Gebiet des Landes.
  1. Beförderung oder andere Methode zur Beförderung von Personen auf See, in der Luft und auf der Schiene:
  • vom Abfahrtsort innerhalb des Hoheitsgebiets des Landes zum Ankunftsort außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes,
  • vom Abflugort außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes bis zum Ankunftsort im Hoheitsgebiet des Landes,
  • vom Abfahrtsort außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes zum Ankunftsort außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes, wenn die Route irgendwann durch das Hoheitsgebiet des Landes führt (Transit).
  1. Internationale Makler- und Speditionsdienstleistungen im Zusammenhang mit den in den vorstehenden Punkten 1 und 2 genannten Dienstleistungen.

 

Internationale Makler- und Speditionsdienste im Zusammenhang mit den oben genannten Diensten. (Artikel 83 (3) (3) des Mehrwertsteuergesetzes)

Dokumente, die die Erbringung internationaler Transportdienstleistungen belegen, sind im Fall des Transports (Artikel 83 Absatz 1 Nummer 1 und für eingeführte Waren Nummer 2):

  • von Waren durch einen Beförderer oder Spediteur - einen Frachtbrief oder ein Speditionsdokument (Schiene, Luft, Straße, Seeladung, Binnenschifffahrtsfrachtbrief), das nur für den internationalen Transport verwendet wird, oder ein anderes Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, dass es sich um den Transport vom Versandort zum Ort handelt Bestimmungsort wurde die Grenze mit einem Drittland überschritten und eine Rechnung vom Spediteur (Spediteur) ausgestellt,
  • eingeführte Waren - zusätzlich zu den in Nummer 1 genannten Dokumenten ein vom Zollamt beglaubigtes Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Wert der Dienstleistung in der Steuerbemessungsgrundlage für die Einfuhr von Waren enthalten ist;
  • Waren des Ausführers - Nachweis der Ausfuhr der Waren.

In Ermangelung der oben genannten Dokumente, insbesondere beim Import von Waren (gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes - dies bedeutet die Einfuhr von Waren aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union)wenn kein vom nationalen Zollamt oder aus einem anderen EU-Land bestätigtes Dokument vorliegt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Wert des Transportdienstes (im Falle einer Freigabe in einem anderen EU-Land) in dem Teil des Transports aus dem EU-Land enthalten ist, in dem die Waren zum Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eingeführt wurden In Polen wird die Dienstleistung bis zum steuerpflichtigen Betrag für die Einfuhr von Waren mit 23% Mehrwertsteuer besteuert.

Hinweis: Nur das Unternehmen, das den Wert des Versanddienstes bei der Einfuhr in die Steuerbemessungsgrundlage einbezieht, hat das Recht, den Vorzugssteuersatz anzuwenden.

Der Spediteur, der als Subunternehmer für die erbrachten Dienstleistungen fungiert (d. H. Im Namen eines anderen Spediteurs, der im Namen des Importeurs handelt), ist trotz der angegebenen Unterlagen nicht berechtigt, den Mehrwertsteuersatz von 0% für die oben genannten Dienstleistungen anzuwenden Dienstleistungen, weil es nicht die Bedingung erfüllt, die sich aus Art ergibt. 83 Sek. 5 Punkt 2 des Gesetzes.

Mehrwertsteuersatz für Versandleistungen

Der Umfang der im Rahmen des Speditionsvertrags ausgeübten Tätigkeiten ist unter anderem in Art. 794 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Grundvorschrift für den Speditionsvertrag darstellt, wonach der Spediteur durch den Speditionsvertrag verpflichtet ist, die Sendung zu senden oder zu empfangen oder andere mit dem Transport verbundene Dienstleistungen gegen Entgelt im Rahmen der Tätigkeit seines Unternehmens zu erbringen. Während gemäß der Code-Definition des Beförderungsvertrags in Art. Enthalten. Gemäß Artikel 774 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet sich der Beförderer durch den Beförderungsvertrag, Personen und Güter im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gegen Entgelt zu befördern.

Wenn es sich um Speditionsdienstleistungen im Sinne von Art. 794 des Bürgerlichen Gesetzbuches unter Berücksichtigung des Inhalts von Art. 28b Absatz. Gemäß Artikel 1 des Mehrwertsteuergesetzes ist der Ort der Erbringung dieser Dienstleistungen der Ort, an dem der Steuerpflichtige, der der Leistungsempfänger ist, seinen Sitz hat.

Hinweis: Der bevorzugte Mehrwertsteuersatz von 0% für den Versand kann nur für internationale Transportdienste angewendet werdenEs ist nicht möglich, Präferenzen zu nutzen, die auf der Grundlage von festgelegt wurden § 6 der Verordnung des Finanzministers, da die darin angegebenen Strecken von den in den Bestimmungen über den internationalen Verkehr festgelegten abweichen und nur diese Bestimmungen die internationale Vermittlung und Weiterleitung mit internationalen Verkehrsdiensten gleichsetzen.

Speditionsdienste des polnischen Dienstleisters:

Kunde Erfüllungsort Mehrwertsteuersatz
Inlandsversand
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet des Landes des Steuerzahlers (d. H. In einem Drittland)(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Land des Dienstleisters PL(Artikel 28c Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%
Innergemeinschaftliche Weiterleitung
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) 23%
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Land des Dienstleisters PL(Artikel 28c Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) vorbehaltlich: (Artikel 28h des Mehrwertsteuergesetzes) - Ort, an dem Dienstleistungen erbracht werden - für Dienstleistungen, die für den Transport von Dienstleistungen wie Laden, Entladen, Nachladen oder ähnlichen Dienstleistungen hilfreich sind. 23% für Dienstleistungen, die im Hoheitsgebiet des Landes erbracht werden, und für den innerstaatlichen Transport des NP. - unterliegt nicht für Nebendienstleistungen außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes hergestellt
Internationale Spedition
Steuerzahler PL Das Gebiet des Landes PL(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes 0% (Artikel 83 Absatz 3 Nummer 3 des Mehrwertsteuergesetzes) mit der Verpflichtung, Unterlagen wie für Transportdienstleistungen zu haben Art. 83 Absatz 5 des Gesetzes23% - in Ermangelung von Unterlagen
Steuerzahler PL - ein weiterer Spediteur (Dienstleistung als Unterauftragsvergabe - der Kunde ist ein weiterer inländischer Spediteur, der im Auftrag des Importeurs handelt) Speditionsleistungen, die vollständig außerhalb der EU erbracht werden (für den bestellten Speditionsdienst zwischen einem Drittland und einer Landesgrenze zu einem Nicht-EU-Land)(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) - Lieferort in Polen 23%
Speditionsleistungen, die vollständig außerhalb des Hoheitsgebiets des Landes erbracht werden (zwischen einem Drittland und einem EU-Land) - für einen Speditionsauftrag, der nur diesen Abschnitt abdeckt.(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) - Lieferort in Polen
Das Gebiet des Landes PL (von der polnischen Grenze mit einem Nicht-EU-Land bis zum ersten Bestimmungsort importierter Waren auf polnischem Gebiet) - bei Ausführung des Auftrags nur auf der nationalen Strecke von der Grenze bis zum Bestimmungsort des Landes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) - Lieferort in Polen 23%
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Land des Dienstleisters PL(Artikel 28c Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) vorbehaltlich (Artikel 28h des Mehrwertsteuergesetzes) - Ort, an dem Dienstleistungen erbracht werden - für Dienstleistungen, die für den Transport von Dienstleistungen wie Laden, Entladen, Nachladen oder ähnlichen Dienstleistungen hilfreich sind. 0% (Artikel 83 Absatz 3 Nummer 3 des Mehrwertsteuergesetzes) mit der Verpflichtung, Unterlagen wie für Transportdienstleistungen zu haben Art. 83 Absatz 5 des Gesetzes23% - in Ermangelung von Unterlagen
Versand außerhalb des Landes
Steuerzahler PL Speditionsleistungen, die vollständig außerhalb der EU erbracht werden(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) - Lieferort in Polen 23%
Steuerzahler aus der EU Das Gebiet des Landes des EU-Steuerzahlers(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Nicht-EU-Steuerzahler Das Gebiet eines Nicht-EU-Steuerzahlerlandes(Artikel 28b Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes) Zum Beispiel - unterliegt nicht
Kein Steuerzahler Das Gebiet des Landes, in dem die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden(Artikel 28c Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 28h Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes)

Ort, an dem Dienstleistungen erbracht werden - für Dienstleistungen, die für den Transport von Dienstleistungen wie Laden, Entladen, Nachladen oder ähnlichen Dienstleistungen hilfreich sind

Zum Beispiel - unterliegt nicht

Elemente von Versanddiensten, die von der Möglichkeit der Anwendung des 0% -Satzes ausgeschlossen sind:

- Versicherung von Transportgütern, auch im Rahmen des internationalen Transportdienstes im Zusammenhang mit ihrer Einfuhr, wenn der Versicherungswert im Zollwert der eingeführten Waren enthalten ist (Kunst. 83 Absatz

 1 Punkt 20 des Mehrwertsteuergesetzes) - obligatorischer Satz von 23% Mehrwertsteuer.

Die Steuerbehörden unterscheiden zwischen Warentransportdiensten und Speditionsdiensten. Die von den Steuerbehörden vorgebrachten Positionen haben zur Folge, dass der Ort der Erbringung dieser beiden Dienstleistungen nach unterschiedlichen Grundsätzen festgelegt werden muss.

Daher ist es erforderlich, den Gegenstand der jeweils durchgeführten Transaktionen zu identifizieren und festzustellen, ob die Erbringung von Transportdienstleistungen oder Speditionsdienstleistungen, da diese Tätigkeiten unterschiedliche Konsequenzen für die Steuer auf Waren und Dienstleistungen haben können.

Richtlinien, die in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entwickelt wurden, können in dieser Hinsicht hilfreich sein. So entschied der Oberste Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 2004 (I CK 199/04): "Wenn ein Angebot angenommen wird, das sich nur auf den Warentransport bezieht, und keine abschließenden Maßnahmen auf das Bestehen zusätzlicher vertraglicher Bestimmungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit hinweisen." Transport, der durch die Annahme des Angebots geschlossene Vertrag ist ausschließlich ein Beförderungsvertrag, kein Speditionsvertrag. “

Wenn der Inhalt des Rechtsstreits daher zeigt, dass es sich nur um die Beförderung von Waren handelt und es keine zusätzlichen vertraglichen Bestimmungen (auch nicht impliziert) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesem Transport gibt, handelt es sich um die Bereitstellung des Transports und nicht um die Weiterleitung.

Bei der Erbringung von Speditionsleistungen vertreten die Finanzämter die Auffassung, dass es nicht möglich ist, den Null-Prozent-Satz anzuwenden. für Speditionsleistungen, die im Inlandsbereich des internationalen Verkehrs erbracht werden, was zulässig ist, wenn die Dienstleistung als Transportdienstleistung anerkannt wird, während die Dokumentationsanforderungen gemäß den Bestimmungen der Kunst eingehalten werden. 83 Abschnitt 5 (Weiterleitung von Unteraufträgen).

Besteuerung von Transportdienstleistungen im internationalen Handel

der Auftraggeber Die Service-Provider Ort der Besteuerung Mehrwertsteuersatz Steuerpflicht
Import von Dienstleistungen
- internationaler Transport
Steuerzahler PL Unternehmen aus einem anderen Land Art. 28b - Sitz des Käufers (PL - Dienstleistungsimport) 0% des gesamten Service Kunst. 19 Absatz 19a - nach Erbringung der Dienstleistung
- innergemeinschaftlicher Verkehr
Steuerzahler PL Unternehmen aus einem anderen Land Art. 28b - Sitz des Käufers (PL - Dienstleistungsimport) 23% des gesamten Service Kunst. 19 Absatz 19a - nach Erbringung der Dienstleistung
Exporte von Dienstleistungen
Steuerzahler aus einem anderen Land Steuerzahler PL Art. 28b - Sitz des Käufers (außerhalb des Landes) NP * für den gesamten Service Kunst. 19 Absatz 19a - nach Erbringung der Dienstleistung
- internationaler Transport
Kein Steuerzahler aus einem anderen Land Steuerzahler PL Art. 28f Absatz 2. Platz, an dem der Transport nach einem Kilometerschlüssel erfolgt 0% auf den Teil der Dienstleistung, der in PL erbracht wird, der Rest des NP * Kunst. 19 Absatz 13 Punkt 2 beleuchtet. a) - nach Zahlungseingang, spätestens am 30. Tag ab dem Datum der Leistungserbringung
- innergemeinschaftlicher Verkehr
Kein Steuerzahler aus einem anderen Land Steuerzahler PL Art. 28f Absatz 3 - Ort, an dem der Transport beginnt 23% für den Gesamtbetrag, wenn der Transport in PL beginnt, wenn in einem anderen Land, dann NP * für den gesamten Service Kunst. 19 Absatz 13 Punkt 2 beleuchtet. a) - nach Zahlungseingang, spätestens am 30. Tag ab dem Datum der Leistungserbringung

NP * - in Polen nicht steuerpflichtig