Was ist eine einheitliche Kontrolldatei?

Die Single Control File (JPK) besteht aus einer Reihe von Daten zu Wirtschaftsvorgängen für einen bestimmten Zeitraum, die aus den IT-Systemen einer Wirtschaftseinheit durch direkten Export in einer standardisierten Struktur und in einem standardisierten Format an Steuerbehörden und Steuerkontrollbehörden generiert werden.

SAF-T kann mittels IT-Medien (z. B. DVD) oder mittels elektronischer Kommunikation übertragen werden, wobei die Sicherheit und Glaubwürdigkeit der Daten gewahrt bleibt.

Der Umfang der Uniform Control File (JPK):

Der Geltungsbereich von JPK umfasst sieben Strukturen:

  1. Buchhaltung Bücher (JPK_KR),
  2. Steuerbuch der Einnahmen und Ausgaben (JPK_PKPIR),
  3. Umsatzrekord (JPK_EWP),
  4. Kauf- und Verkaufsunterlagen zur Mehrwertsteuer (JPK_VAT),
  5. MwSt.-Rechnungen (JPK_FA),
  6. Kontoauszüge (JKP_WB),
  7. Lagerdokumente (JPK_MAG).

Das Finanzministerium kündigte die Erweiterung der bestehenden Strukturen um neue Elemente an, d. H. Einnahmen, Kassenberichte und Nachweise im Zusammenhang mit der Abrechnung von Verbrauchsteuern.

Fristen für die Einreichung von JPK:

Unternehmer müssen JPK Folgendes zur Verfügung stellen:

  1. auf Ersuchen von Steuerbehörden und Steuerkontrollbehörden im Rahmen von Kontrollaktivitäten oder zum Zwecke der Steuerkontrolle
  2. jeden Monat bis zum 25. Tag des auf jeden Folgemonat folgenden Monats, wobei der Monat angegeben wird, auf den sich diese Informationen beziehen - im Fall der Einreichung von Umsatz- und Verkaufsregistern für die Mehrwertsteuer (JPK_VAT).

Daten der Verpflichtung zur Nutzung und Einreichung von SAF-T:

Die absolute Verpflichtung zur Einreichung von SAF-T gilt für alle Unternehmer, die Steuerbücher mit Computerprogrammen führen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Nutzung und Übermittlung von SAF-T führt zu einer strafrechtlichen und steuerlichen Haftung.

  1. Auf Ersuchen von Steuerbehörden und Steuerkontrollbehörden ist die Verwendung von SAF anwendbar:
  • ab 1. Juli 2016 - große Unternehmen,
  • ab 1. Juli 2018 - Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen.
  1. Monatliche Einreichung der Umsatzsteuer-Kauf- und Verkaufsregister (JPK_VAT):
  • ab 1. Juli 2016 - große Unternehmen,
  • ab 1. Januar 2017 - kleine und mittlere Unternehmen,
  • ab 1. Januar 2018 - Kleinstunternehmen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, wer ein Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmer sein soll, um sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten zu können. Um sich für die entsprechende Gruppe von Unternehmern zu qualifizieren, sollten die in der Tabelle angegebenen Daten berücksichtigt werden, die in mindestens einem der letzten beiden Geschäftsjahre im Unternehmen aufgetreten sind. Die in Euro ausgedrückten Werte werden nach dem von der polnischen Nationalbank am letzten Tag des Geschäftsjahres angekündigten durchschnittlichen Wechselkurs umgerechnet.

Spezifikation Durchschnittliche jährliche Beschäftigung   Jährlicher Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen sowie Finanzgeschäften   Bilanzsumme, die am Ende eines der letzten beiden Geschäftsjahre erstellt wurde
Eine große Einheit Mindestens 250 Mitarbeiter oraz Überschreitet 50 Mio. EUR oder Überschreitet 43 Mio. EUR
Mittlere Einheit Weniger als 250 Mitarbeiter oraz Sie beträgt höchstens 50 Mio. EUR oder Sie beträgt höchstens 43 Mio. EUR
Eine kleine Einheit Weniger als 50 Mitarbeiter oraz Sie beträgt höchstens 10 Mio. EUR oder Sie beträgt höchstens 10 Mio. EUR
Mikroeinheit Weniger als 10 Mitarbeiter oraz Sie beträgt höchstens 2 Mio. EUR oder Sie beträgt höchstens 2 Mio. EUR

Źródło:

  1. Das Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Änderung des Gesetzes - Steuerverordnung und bestimmter anderer Gesetze, Art. 4 - 6.
  2. Das Gesetz vom 2. Juli 2004 über die Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, Art. 104 - 106