Ab dem 01. Januar 2020 sind Steuerzahler und Zahler von Steuerverbindlichkeiten aufgrund von CIT-, PIT-, Mehrwertsteuer- und nicht steuerlichen Haushaltsforderungen verpflichtet, laufende Zahlungen, Zahlungsrückstände und Korrekturen zu begleichen, die sich aus früheren Abrechnungsperioden aus den oben genannten ergeben Steuern auf ein individuelles Steuerkonto.

ACHTUNG !! Ein individuelles Bankkonto wird nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern für Gemeinden (z. B. Grundsteuer, Verkehrsmittelsteuer) verwendet.

Um eine individuelle Steuerkontonummer zu generieren, muss eine Steuer-ID angegeben werden. Für natürliche Personen, die keine Geschäftstätigkeit ausüben oder nicht als Umsatzsteuerzahler registriert sind, ist die Steueridentifikationsnummer die PESEL-Nummer, für andere Unternehmen die NIP-Nummer.


Erstellen Sie ein individuelles Steuerkonto für die Abrechnung mit dem Finanzamt


Das individuelle Steuerkonto dient ausschließlich der Abwicklung von Zahlungen und der Identifizierung des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt. Die Rechnung enthält keine Angaben zur Zahlungshistorie des Steuerzahlers und Rückerstattungen von Steuerüberzahlungen erfolgen auf Bankkonten, die der Steuerzahler beim Finanzamt angegeben hat.