BDO registrieren für Unternehmen, die Produkte, verpackte Produkte und Abfallentsorgung einführen

Die Nichteintragung in das BDO-Register unterliegt einer Geldbuße von 5.000 bis 1.000.000 PLN und der vom Gericht verhängten Geldstrafe - Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ab dem 01. Januar 2020 können Unternehmen, die Abfälle erzeugen und nicht im BDO-Register eingetragen sind, diese Abfälle nicht mehr an den Empfänger weiterleiten und Abfalltransferkarten in elektronischer Form ausstellen. Die Papierabfallkarte funktioniert nicht mehr.

Wer muss im BDO-Register eingetragen sein?

Das BDO-Register gilt für Unternehmer, die:

  • sie erzeugen Abfall und führen Aufzeichnungen über diesen Abfall,
  • Produkte in Verpackungen, Fahrzeugen, Reifen, Schmierölen, Batterien oder Akkumulatoren sowie Elektro- und Elektronikgeräten in das Hoheitsgebiet des Landes bringen,
  • Verpackungen herstellen oder importieren oder im Rahmen von EU-Transaktionen kaufen,
  • Abfall transportieren oder Abfallhandel betreiben.

HINWEIS !! Unternehmer, die Plastiktüten in Verkehr bringen, müssen auch einen Eintrag im Register für Geschäfte und Großhändler erhalten, die der Recyclinggebühr für Plastiktüten unterliegen. Dieses Register wird auf Antrag des Unternehmers oder von Amts wegen von den Marschällen der Woiwodschaften geführt.

Wer muss nicht im BDO-Register eingetragen sein?

Die Eintragung in das BDO-Register umfasst unter anderem nicht:

  • Unternehmer, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nur Siedlungsabfälle produzieren und unter das Abfallsammelsystem fallen.

HINWEIS !! Abfälle, die im sozialen Bereich für Arbeitnehmer anfallen, sind Siedlungsabfälle.

  • Unternehmen, die einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bau, Abriss, Renovierung von Anlagen, Reinigung von Tanks oder Ausrüstung, Reinigung, Wartung oder Reparatur unterzeichnen.

HINWEIS !! Sofern der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen nichts anderes vorsieht, ist der Abfallerzeuger derjenige, der die Dienstleistung erbringt.

  • produzierende und industrielle Unternehmen, die die in aufgeführten Abfälle produzieren Verordnung des Umweltministers in Mengen, die die in dieser Verordnung angegebenen Mengen nicht überschreiten,
  • natürliche Personen und Organisationseinheiten außer Unternehmern, die Abfälle für ihre eigenen Zwecke verwenden,
  • Stellen, die von ihnen erzeugte Abfälle befördern,
  • Einrichtungen mit Grundstücken, auf denen kommunaler Klärschlamm verwendet wird für:
    • Pflanzen für die Kompostherstellung anbauen,
    • Anbau von Kulturpflanzen, die nicht zum Verzehr und zur Futtermittelerzeugung bestimmt sind,
  • Einrichtungen, die unprofessionelle Tätigkeiten auf dem Gebiet der Sammlung von Verpackungsabfällen und Abfällen in Form von gebrauchten Konsumgütern ausüben, wie beispielsweise Arzneimittel und deren Verpackungen.

Prüfen Sie, ob Sie sich bei BDO registrieren müssen


Die Verpflichtung zur Registrierung bei BDO - bis zum 31. Dezember 2019

Laden Sie die Anwendung und Erklärung herunter

WICHTIG !! Wenn Sie ein Unternehmen gründen und einen Eintrag in BDO benötigen, müssen Sie vor der Gründung Ihres Unternehmens einen Eintrag einholen. Der Woiwodschaftsmarschall hat 30 Tage Zeit, um einen korrekten und vollständigen Antrag auf Eintragung in das BDO-Register einzureichen.

HINWEIS !! Der Antrag sollte nur in den Abteilungen ausgefüllt werden, die sich auf die Branche beziehen, in der der Unternehmer tätig ist. Der Antrag muss enthalten:

  • eine beglaubigte Kopie des Nachweises der Zahlung der Registrierungsgebühr - falls der Unternehmer diese bezahlen muss,
  • eine Erklärung über die Erfüllung der für die Eintragung in das BDO-Register erforderlichen Anforderungen oder eine Erklärung über die Abwesenheit von Umständen, die zur Löschung aus dem Register führen, um zu bestätigen, dass die im Antrag enthaltenen Daten mit den Tatsachen übereinstimmen.

Wer muss die Anmeldegebühr bezahlen?

Für Hersteller, Importeure und EU-Käufer von Verpackungen sowie für Unternehmer, die Folgendes eingeben, ist die Registrierungsgebühr in BDO eintragungspflichtig:

  • Ausrüstung und Bevollmächtigte,
  • Batterien und Akkus,
  • Fahrzeuge
  • Produkte in Verpackungen (auf dem Territorium des Landes),
  • Reifen (auf dem Territorium des Landes),
  • Schmieröle (innerhalb des Landes).

Die Registrierungsgebühr beträgt 100 PLN für Kleinstunternehmen und 300 PLN für andere Unternehmen.

HINWEIS !! Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das in mindestens einem der letzten beiden Geschäftsjahre insgesamt mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt hat:

  • durchschnittliche jährliche Beschäftigung von <10 Mitarbeitern,
  • Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, Produkten und Dienstleistungen sowie aus Finanzgeschäften für das Geschäftsjahr <2.000.000 EUR,
  • Bilanzsumme zum Geschäftsjahresende <2.000.000 Euro.

WICHTIG !! Die Registrierungsgebühr muss jedes Jahr bis Ende Februar für das jeweilige Jahr verlängert werden.

 

 Wo kann ich eine Eintragung in das BDO-Register beantragen?

Der Antrag ist beim für den Hauptsitz des Unternehmens zuständigen Marschallamt der Woiwodschaft einzureichen. Sie können dies per E-Mail tun, wenn Sie eine qualifizierte Signatur haben, oder über die ePUAP-Plattform:


INSTITUTION FINDEN


- Geben Sie in die Suchmaschine "Marschallamt der Woiwodschaft" ein " oder

- Verwenden Sie den direkten Link zur Seite Marschallamt der Provinz Spitz.

Gehen Sie nach Auswahl des entsprechenden Büros zu "Brief senden" und reichen Sie die Bewerbung mit den erforderlichen Anhängen ein.

 

Welche Pflichten haben Unternehmen, die im BDO-Register eingetragen sind?

Auf der Grundlage eines korrekt eingereichten Antrags stellt der Marschall dem BDO-System ein schriftliches Zertifikat mit einer individuellen Registrierungsnummer sowie einem Login und einem Passwort aus, in dem das Unternehmen Abfallaufzeichnungen führt und die erforderlichen Berichte einreicht.

WICHTIG !! Unternehmen, für die eine Registrierungsgebühr anfällt, müssen die Registrierungsnummer auf den Unterlagen ihres Unternehmens vermerken, insbesondere auf:

  • Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer,
  • Steuereinnahmen,
  • Kauf- und Verkaufsverträge,
  • Berichte, Überweisungskarten und Abfallnachweise.